In der Jahrgangsstufe 12 haben die Schüler der Fachoberschule die Möglichkeit, im Rahmen der Wahlpflichtfächer eine zweite Fremdsprache zu belegen.

Laut Schulordnung handelt es sich bei dem vierstündigen Wahlpflichtfach zweite Fremdsprache um Anfängerunterricht. Dieser darf nur besucht werden, wenn noch keine bescheinigten Kenntnisse in der gewählten Sprache vorhanden sind. Schüler, die von ihrer Vorgängerschule bereits das Niveau B1 in Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch bzw. gesicherte Kenntnisse in Latein mitbringen, können diese Sprache nicht wählen.

Die Wahl einer zweiten Fremdsprache bedeutet pro Woche zwei Stunden mehr Unterricht als die Wahl von zwei zweistündigen Wahlpflichtfächern. Zudem wird in den zweiten Fremdsprachen eine Schulaufgabe pro Halbjahr geschrieben, was für die anderen Wahlpflichtfächer nicht gilt.
Dafür besteht die Möglichkeit über den Besuch der zweiten Fremdsprachen in den Jahrgangstufen 12 und 13 die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Wir bieten an unserer Schule Spanisch oder Französisch an.

 

Für die Schüler der Vorklasse und der Jahrgangsstufe 11 besteht die Möglichkeit, Spanisch als Wahlfach zu belegen.