FAQ: Frequently Asked Questions

Hier beantworten wir häufige Fragen unserer Eltern und Schüler.

Bei einer privaten Schule ist der Schulträger nicht der Staat, der Landkreis oder die Kommune, sondern eine Privatperson oder eine von einer Privatperson oder auch mehreren Privatpersonen festgelegte Institution (z. B. eine Stiftung). In der Hand des Schulträgers liegt die Verantwortung für die schulstrukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Privatschulen haben eine gesetzliche Verankerung und sind von Seiten des Staates als Ergänzung des Bildungsangebotes im öffentlichen Schulwesen ausdrücklich erwünscht.

Wenn ein (privater) Schulträger alle strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb nachweisen kann, erhält er die Genehmigung des Kultusministeriums die Schule in Betrieb zu nehmen. Dabei muss beispielsweise überprüfbar sein, dass

  • die Qualifikationen der unterrichtenden Lehrkräfte denen der staatlichen Lehrkräfte gleich oder vergleichbar sind.
  • genügend Raumangebot und -ausstattung besteht.
  • die Schulleitung und ihre Mitarbeiter einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb organisieren und erhalten können.

Eine staatlich genehmigte Fachoberschule muss sich mindestens drei Jahre selbst finanziell tragen und erfolgreich arbeiten, bis sie einen Teil der an die öffentlichen Schulen bezahlten Betriebszuschüsse durch den Staat erhält. Nach erfolgreicher Überprüfung durch die Schulaufsichtsbehörde kann eine private Schule frühestens nach drei Jahren Schulbetrieb die volle staatliche Anerkennung als Ersatzschule erhalten. Bis dahin muss auch die Abschlussprüfung in Zusammenarbeit mit einer staatlichen Schule abgelegt werden.

Eine private Schule wird bereits vor ihrer Genehmigung im Hinblick auf die strukturellen Voraussetzungen geprüft. Während des Schulbetriebes werden von der Schulaufsichtsbehörde immer wieder Überprüfungen und Kontrollbesuche gemacht, um zu erkennen, ob die Schulqualität gesichert ist, bzw. sich positiv weiter entwickelt.

Kriterien einer solchen Überprüfung sind beispielsweise:

  • Lehrpersonalausstattung
  • Qualität des Unterrichts
  • Ergebnisse von Leistungserhebungen und Prüfungen
  • Verwaltungsorganisatorische Abläufe
  • Einhaltung schulrechtlicher Vorgaben

Wird eine private Schule, in der Regel frühestens nach einigen Jahren „staatlich anerkannt“, dürfen Abschlussprüfungen und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen in Alleinverantwortung der Schule durchgeführt werden. Die Schule erhält den vollen finanziellen Betriebszuschuss wie öffentliche Schulen und wird als „Ersatzschule“ mit allen Rechten und Pflichten einer öffentlichen Schule gleich gestellt.

Eine staatlich anerkannte Privatschule unterscheidet sich in schulrechtlich relevanten Fragen nicht von einer öffentlichen Schule. Die ihr übergeordnete Stelle ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das über den Ministerialbeauftragten und seine Mitarbeiter die schulischen Vorgänge kontrolliert. Unterschiede werden meistens im Hinblick auf die Schulphilosophie, die pädagogischen Konzepte, sowie die Ausgestaltung der schulischen Lebenswelt wirksam.

Grundsätzlich muss jede Lehrkraft, die an unserer privaten Schule arbeiten möchte, erst ihre Qualifikationsnachweise vorlegen und über das Kultusministerium genehmigt werden, bevor sie eingesetzt werden darf. In bestimmten Fällen kommt es dabei auch zu weiteren Überprüfungen, wie Unterrichtsbesuchen oder Leistungsanalysen durch Mitarbeiter des Kultusministeriums. Zum Einsatz kommen deshalb nur Lehrkräfte, die auch an öffentlichen Schulen unterrichten dürften.

In den ersten Gründerjahren muss der private Schulträger alle Kosten der Schule selbst tragen. Nach mindestens dreijährigem erfolgreichen Schulbetrieb ist eine teilweise staatliche Bezuschussung möglich. Nach weiterem erfolgreichem Schulbetrieb kann der Schule die volle staatliche Anerkennung mit vollem Zuschuss gewährt werden.

Die Arche TWI gGmbHist ein Teil des diakonischen Werks und damit nah an der evangelischen Kirche.

Unsere Schulen sind überkonfessionell angelegt, bekennen sich aber zu den Werten und Maßstäben beider christlicher Konfessionen und zu einem humanistischen Menschenbild. Der freie Mensch steht für uns im Mittelpunkt von Aufgabe und Verantwortung. An unseren Schulen sind alle willkommen, gleich welcher Religion oder Nationalität.

Unsere Schulen haben sich den Leitsatz gewählt:  Allen und allem mit Achtung begegnen.
Er soll nicht nur das menschliche Miteinander im schulischen Alltag bestimmen, sondern auch die formulierten pädagogischen Zielsetzungen, die das soziale Lernen neben oder hinter dem fachlichen Lernen betreffen. Einige Stichworte hierzu wären: Offenheit, Ehrlichkeit, Konfliktfähigkeit, Toleranz oder Respekt.

Die unterrichtliche Arbeit unserer Fachoberschule orientiert sich am gültigen Lehrplan des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und verfolgt das Ziel, die Schüler durch die Abschlussprüfungen zu einem guten Ausbildungsabschluss zu begleiten.

Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in schul- bzw. wohnortnahen Betrieben. Die FOS Fränkische Schweiz arbeitet mit vielen Betrieben aus der Region zusammen, so dass für jeden Schüler ein Praktikumsplatz angeboten werden kann. Die Betreuung erfolgt vor Ort durch Mitarbeiter der Betriebe und durch unsere Lehrkräfte, die die Schüler in regelmäßigen Abständen in den Betrieben besuchen.

An der FOS Fränkische Schweiz werden für alle prüfungsrelevanten Fächer Ergänzungs-, Förder- und Prüfungsvorbereitungsunterrichte angeboten.

Bei finanziellen Problemen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung schulisch relevanter Ausgaben erfolgen, so dass kein Schüler ausgeschlossen wird. (z. B. Kosten für eine Klassenfahrt, unsere Kennenlerntage mit Methodenseminar, den Prüfungs-Crashkurs usw.)

Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule erfolgt erst nach Bestehen der Probezeit. Wird die Probezeit nicht bestanden, müssen die Schüler normalerweise die Schule verlassen.

Ansprechpartner sind zunächst einmal die betreffenden Lehrkräfte bzw. die Klassenleitung oder die von den Schülersprechern gewählte Vertrauenslehrkraft.

An unserer kleinen und familiären Schule kann aber auch jederzeit die Schulleitung zur Klärung von schulischen und persönlichen Fragen und Problemen angesprochen werden. Wir sehen unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur als Leistungsträger, sondern wollen diese mit ihren individuellen Entwicklungsaufgaben in ihrem ganzheitlichen Mensch-Sein wahrnehmen.

Eine freiwillige Wiederholung ist jederzeit möglich.

Eine freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung, um den Notendurchschnitt zu verbessern, ist möglich.

Ein Übertritt an eine öffentliche FOS ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn die üblichen Aufnahmevoraussetzungen vorhanden sind. Allerdings können die Schulen eine Aufnahmeprüfung in bestimmten Fächern verlangen.

Wenn Schülerinnen und Schüler mit dem festen Willen, einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen, zu uns kommen, Wert auf eine beständige Allgemeinbildung legen und die vielen bei uns gebotenen Förderangebote annehmen, haben sie gute Chancen mit viel Fleiß und unserer Hilfe den Anschluss an das sehr hohe FOS-Niveau zu erreichen, ggf. die häufig vorhandenen Defizite auszugleichen und einen guten Bildungsabschluss zu erreichen.

Vielen Schülerinnen und Schülern ist auch das überschaubare und familiär geprägte Umfeld wichtig, die Möglichkeit mit Lehrkräften oder der Schulleitung auch einmal bei einer Tasse Kaffee von Mensch zu Mensch zu reden, sich persönlichen Rat einholen zu können, in Krisensituationen nicht allein gelassen zu werden – sich in der schulischen Lebenswelt, die einen großen Teil des jungen Lebens bestimmt – wohl und angenommen zu fühlen.

Andererseits nehmen auch wir unsere Schüler als Partner mit ihren Vorstellungen von schulischer Wirklichkeit sehr ernst und geben nach Möglichkeit Spielräume zum Mitgestalten. Diesen pädagogischen Anspruch werden wir unabhängig von der Schulform stets beibehalten.